Thema Kindersitz ab 1. April 2010

Sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte

 

Im Interesse der Verkehrssicherheit hat der Bundesrat am 14.10.2009 eine
Verordnungsänderung beschlossen. So sollen Kinder künftig in Personenwagen noch sicherer unterwegs sein. Die Verordnung und die diversen Dokumente stehen am Schluss dieses Artikels zum download bereit.


Wichtigster Punkt: Ab dem 1. April 2010 müssen Kinder, wenn sie kleiner sind als 150 Zentimeter, bis zwölfjährig mit geprüften und gekennzeichneten Kinderrückhaltevorrichtungen gesichert werden.

 

Für die vielen Sportvereine in der Schweiz, welche jedes Wochenende darauf angewiesen sind, dass Eltern und die Trainer-/Innen an Auswärtsspiele den Fahrdienst übernehmen, ergibt sich hier ein grosses Problem.


Innerhalb der Nachwuchsabteilung des FC Wyler haben wir folgendes
beschlossen:

 
Sollte ihr Kind zum Zeitpunkt eines Spiel- oder Turnieraufgebotes an ein
Auswärtsspiel vom neuen Gesetz betroffen sein, sind sie verpflichtet, ihrem Kind den benötigten Sitz mitzugeben. Sollte ein Kind ohne den Sitz beim vereinbarten Treffpunkt eintreffen, können wir das Kind nicht an das Auswärtsspiel mitnehmen und auch nicht weiter betreuen.

 

Was hat uns für diesen Entscheid bewogen:

 

1. Wir wollen die Verantwortung zur Einhaltung dieses Gesetzes zwar
wahrnehmen, sehen uns aber nicht in der Lage, diese Einhaltung zu
finanzieren bzw. zu koordinieren (Kauf von genügend Sitzen, Lagerung der
Sitze, Verteilung der Sitze vor den Spielen an die jeweiligen Mannschaften).

 

2. Ebenfalls kann die Verantwortung nicht auf die freiwilligen Fahrer/innen
übertragen werden, welche bereits dafür besorgt sein müssen, dass ihr
Fahrzeug fahrtüchtig ist.

 

3. Sollte eine Familie bereits ein eigenes Auto besitzen, so muss für das Kind so oder so zwingend ein Sitz gekauft werden.

 

4. Der Autositz gehört bei der Zielgruppe neu zum persönlichen Material eines Spielers-/in dazu, genau gleich wie Schienbeinschoner und
Fussballschuhe. Wir können verstehen, dass dieses neue Gesetz für alle Beteiligte einen Mehraufwand bedeutet und stösst verständlicherweise auch bei den einzelnen Verbänden und Vereinen nicht auf Freude.
Dennoch können und wollen wir uns als Verein nicht gegen geltendes Recht
stellen.

 

Wir danken ihnen jetzt schon bereits für das Organisieren eines entsprechenden Sitzes.

 

Für Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Marco Bianchi.

Neue Vorschriften ab 1. April 2010
1_Vorschriften.pdf
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Anforderungen an Kinderrückhaltvorrichtungen
2_Anforderungen.pdf
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Verkehrsregelnverordnung
3_Verkehrsregelverordnung.pdf
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Verfügung betreffend Ausnahmen
4_Verfügung Ausnahmen.pdf
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